Aktuelles

"Frohe Weihnachten und "Viel Glück fürs neue Jahr 2025 " wünscht ihre Gemeindeverwaltung Helmstadt-Bargen Meldung vom 18. Dezember 2024

Es gibt so wunderweiße Nächte,
drin alle Dinge Silber sind.
Da schimmert mancher Stern so lind,
als ob er fromme Hirten brächte
zu einem neuen Jesuskind.
Weit wie mit dichtem Diamantstaube
bestreut, erscheinen Flur und Flut,
und in die Herzen, traumgemut,
steigt ein kapellenloser Glaube,
der leise seine Wunder tut.

Rainer Maria Rilke

Rathaus und Bauhof geschlossen Meldung vom 07. Dezember 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
 
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Rathaus und Bauhof (Ausnahme Winterdienst) vom 23.12. bis 31.12.2024 geschlossen sind.
Für standesamtliche Notfälle (ausschließlich Sterbefälle) stehen wir unter Tel. 07263-912030 zur Verfügung. Wir bitten um Beachtung!
 
Am Donnerstag, den 02. Januar 2025 sind wir wieder erreichbar.
 
Eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr wünscht Ihnen
Ihre Gemeindeverwaltung und der Bauhof

DB Regio Mitte - Verkehrsmeldung Meldung vom 13. Dezember 2024

S-Bahnlinie S51 ab 16. Dezember vorrübergehend mit verändertem Angebot unterwegs (Mannheim, 12.12.2024) DB Regio Mitte stellt das Angebot der S-Bahnlinie S 51 Meckesheim – Aglasterhausen ab Montag, 16. Dezember, bis einschließlich 01.01.25 an Werktagen auf einen Ersatzfahrplan um. Grund hierfür ist eine aktuell angespannte Personallage in einzelnen Einsatzstellen. Folgende Fahrplananpassungen gelten: Das zeitweise halbstündliche Zugangebot im Abschnitt Meckesheim – Aglasterhausen wird vorrübergehend ganztägig auf einen Stundentakt umgestellt, der im Pendel zwischen Meckesheim und Aglasterhausen verkehrt. Hinweis für die Schülerzüge: - Der Schülerzug mit Abfahrt in Meckesheim um 07:32 Uhr verkehrt. - Der Schülerzug am Nachmittag mit Abfahrt in Waibstadt um 13:13 Uhr fällt aus. Als Ersatz verkehrt ein Bus im Abschnitt Waibstadt – Meckesheim. Das Flügeln und Vereinigen mit der S5 in Meckesheim entfällt im gesamten genannten Zeitraum und es muss deshalb aus den Zügen und in die Züge aus und in Richtung Neckargemünd und Heidelberg umgestiegen werden. Hinweise und Informationsmöglichkeiten zu Reiseverbindungen Reisende werden gebeten mehr Reisezeit einzuplanen und sich vor Fahrtantritt über die aktuellen Verbindungen zu informieren. Reisende erhalten Auskünfte über die elektronischen Fahrplanmedien und für aktuelle Meldungen unter bahn.de/aktuell. Informationen in Echtzeit gibt es sowohl in der Reiseauskunft auf m.bahn.de, in der App DB Navigator als auch bei bahn.de/Reiseauskunft. Die vorrübergehenden Einschränkungen finden sich ab Samstag 14.12. für den 16.12., ab Sonntag 15.12. für den 17.12. und ab 17.12. für die verbleibende Zeit in den Auskunftsmedien. Die DB Regio Mitte bedauert die Einschränkungen und bittet ihre Fahrgäste für die damit verbundenen Unannehmlichkeiten um Verständnis.
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Müllentsorgung und Verschmutzung der Fassade am Kindergarten Flinsbach Meldung vom 19. Dezember 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Helmstadt-Bargen,

leider mussten wir feststellen, dass zuerst ein alter Fernseher auf das Außengelände des Kindergarten Flinsbach geworfen wurde. Kurze Zeit später wurde ein Hundekotbeutel mehrmals gegen die Hauswand an der Vorderseite des Kindergartens geschmissen und der Beutel klebend an der Hauswand zurückgelassen.

Falls Sie in letzter Zeit entsprechende Beobachtungen gemacht haben, wenden Sie sich bitte unter der Nummer 07263/91200 an uns. Vielen Dank.

Sensibilisierung der Bevölkerung rund um die Themen Bevölkerung- und Katastrophenschutz Meldung vom 17. Oktober 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
die Europäische Union plant eine große Katastrophenschutzübung unter dem Namen „Magnitude 2024“ bei welcher die Einsatzkräfte im Zeitraum vom 24.-26 Oktober 2024 Erdbeben der Stärke 6,9 in Karlsruhe üben. Die Schwerpunkte liegen dabei auf:
Lokalisierung und Rettung verschütteter Personen Umgang mit Chemieunfällen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
Die Übung erfolgt unter dem Motto: „Wir üben, damit der Ernstfall kein Ernstfall wird“.
Weitere Informationen zur Übung finden Sie unter über die Landingpage www.magnitude2024.de.
 
In diesem Zusammenhang möchten auch wir unsere Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Themas Katastrophenschutz sensibilisieren und ermuntern den Eigenschutz zu überprüfen und wenn möglich zu verbessern.
Wie können Sie sich selbst und ihre Familien auf einen etwaigen Katastrophenfall vorzubereiten oder Informationen weiterzugeben und somit die Funktion eines Multiplikators zu erfüllen.

Hierzu hat das Innenministerium eine Checkliste herausgegeben, mit jeder selbst überprüfen kann, wie gut er vorgesorgt hat. Die Checkliste finden sie unter: https://www.magnitude2024.de/s/Checkliste-DE

Sprechstunde des Revierförsters Meldung vom 26. September 2024

Ab Mittwoch den 9. Oktober 2024 beginnen wieder die regelmäßigen Sprechstunden des Revierförsters im Rathaus Helmstadt. Der Forstrevierleiter Tobias Dörre steht dabei jeweils mittwochs von 15.30 Uhr bis 16.45 Uhr für alle Fragen rund um den Wald und auch für die Bestellung von Holz zur Verfügung.

Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis Meldung vom 17. Dezember 2024

Die monatlichen Sprechstunden des Pflegestützpunktes Rhein-Neckar-Kreis in Helmstadt-Bargen finden jeden dritten Dienstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus statt. Es werden Fragen rund um das Thema Pflege, häusliche Situation, Unterstützungs- und Versorgungsangebote, Finanzierung u. a. beantwortet und Hilfestellungen gegeben. Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig und ist kostenfrei.
Die nächste Sprechstunde findet am 21. Januar 2025 statt.
Ansprechpartner ist Herr Alexander Speth. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06221-522 2622 oder per E-Mail: a.speth@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten

Informationen zur Abfallwirtschaft für Helmstadt-Bargen Meldung vom 30. November 2024


Abfuhr- und Sammeltermine auf einen Blick Dezember 2024

2Rad-Behälter und Glasbox:
 
Restmüll
6./20.
Biomüll
5./19.
Grüne Tonne plus
13./30.!
Glasbox
16.
 
Nur nach vorheriger Anmeldung (Tel: 07261/931-310) werden abgeholt:
 
Sperrmüll/Altholz
5./19.
Grünschnitt
10./24.

Bei fett markiertem Datum handelt es sich um einen vom Regelabfuhrtag abweichenden Abfuhrtermin.
Elektrogeräte/Schrott und Alttextilien/Schuhe: Keine Veröffentlichung der Abfuhrtermine mehr. Der Abholtermin wird Ihnen nach der Anmeldung schriftlich mitgeteilt.

Fahrradabstellanlage an der Grundschule / Halle Bargen Meldung vom 31. Oktober 2024

Sicherlich ist es schon vielen BürgerInnen aufgefallen: seit Sommer ist die überdachte Fahrradabstellanlage an der Grundschule bzw. der Halle Bargen fertig und wird gerne genutzt. Insbesondere bei Regenwetter schätzen die RadfahrerInnen diesen trockenen Abstellplatz, an dessen Anlehnbügeln Fahrräder und Roller abgestellt und abgeschlossen bzw. angeschlossen werden können.
 
Für dieses Projekt hat sich die Gemeindeverwaltung schon früh um Finanzhilfen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bemüht und eine Förderung erhalten. Die Mittel zur Realisierung stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Meldung vom 25. Oktober 2024

Gemeinde Helmstadt-Bargen
Rhein-Neckar-Kreis
 
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Helmstadt-Bargen am 21.10.2024 folgende Satzung beschlossen:
 
 
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) 
§ 1 Steuererhebung 
Die Gemeinde Helmstadt-Bargen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.
 
Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Helmstadt-Bargen und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Helmstadt-Bargen.
 
 
§ 2 Steuerhebesätze 
Die Hebesätze werden festgesetzt
 
Für die Grundsteuer  für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 560 v.H. 
 
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 290 v.H.
 
für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
  § 3 Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Jahr 2025.
 
§ 4 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig
 
am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
 
am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. 
 
 
§ 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Realsteuern vom 16.01.2006 außer Kraft.
 
Helmstadt-Bargen, den 25.10.2024
 
gez. Jürriens
Bürgermeister
 
 
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
  
Helmstadt-Bargen, den 25.10.2024
 
gez. Jürriens
Bürgermeister

Reisigplatz auf dem Rohrbuckel Meldung vom 04. Oktober 2024

Ab 07. Oktober kann auf dem Reisigplatz auf dem Rohrbuckel wieder kostenlos Reisig angeliefert werden. Die Zufahrt erfolgt über den Steinweg.
Es gibt keine konkreten Öffnungstage. Die Öffnung erfolgt nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit der Bauhofleitung - Herrn Bali unter Tel. 0171-7754082
Geöffnet wird der Reisigplatz nach telefonischer Anmeldung von Mo bis Do von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie am Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Wichtige Information: Es darf ausschließlich Reisig abgegeben werden. Wir bitten um Beachtung

KLiBA-Energieberatung Meldung vom 17. Dezember 2024

Die nächste KLiBA-Beratung im Rathaus Helmstadt-Bargen, Rabanstraße 14, findet am Mittwoch, den 29.01.2025 von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
Einen Termin können Sie unter Tel. 06221/998750 oder E-Mail: info@kliba-heidelberg.de vereinbaren.
Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nur Beratungen berücksichtigt werden können, die bis 16:00 Uhr des Vortages angemeldet wurden. Sollte bis 16:00 Uhr des Vortages keine Anmeldung vorliegen, wird die Energieberatung im Rathaus nicht stattfinden.

Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachenlosen- und Flüchtlingsunterkünften Meldung vom 22. November 2024

Gemeinde Helmstadt-BargenRhein-Neckar-Kreis
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Helmstadt-Bargen am 18.11.2024 folgende Satzung

zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 17.09.2018beschlossen:
Art. 1Der § 13 Abs. 2 und Abs. 3 erhält folgende Fassung:

13 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(2) Die Benutzungsgebühr beträgt je m² Wohnfläche und Kalendermonat 9,02 Euro.
(3) Die Betriebskostenpauschale beträgt je Person und Kalendermonat 152,19 Euro.
Art. 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. 

Helmstadt-Bargen, den 18.11.2024

gez. Jürriens
Bürgermeister

Hinweis:
Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung – sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat – von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Helmstadt-Bargen, den 18.11.2024

gez. Jürriens
Bürgermeister