Aktuelles

Bitte um Beachtung - Haltestelle Bargen, Post wird vorübergehend nicht vollständig bedient. Meldung vom 07. November 2024

Von Montag den 11.11.2024 bis Sonntag den 24.11.2024 wird die Haltestelle Bargen, Post, aufgrund eines Testlaufs für die Entlastung der neu sanierten Schulstraße, von der Buslinie 797 zu folgenden Zeiten nicht bedient:

·05:37 Uhr
·09:45 Uhr
·14:45 Uhr
·16:07 Uhr

An Samstagen und Sonntagen entfällt die Haltestelle Bargen, Post bei allen Fahrten im genannten Zeitraum. Die Ersatzhaltestelle ist: Bargen, Im Wiesental.
 
Wir bitten um Beachtung.

Reisigplatz auf dem Rohrbuckel Meldung vom 04. Oktober 2024

Ab 07. Oktober kann auf dem Reisigplatz auf dem Rohrbuckel wieder kostenlos Reisig angeliefert werden. Die Zufahrt erfolgt über den Steinweg.
Es gibt keine konkreten Öffnungstage. Die Öffnung erfolgt nur nach vorheriger telefonischer Absprache mit der Bauhofleitung - Herrn Bali unter Tel. 0171-7754082
Geöffnet wird der Reisigplatz nach telefonischer Anmeldung von Mo bis Do von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr sowie am Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr.
Wichtige Information: Es darf ausschließlich Reisig abgegeben werden. Wir bitten um Beachtung

Sensibilisierung der Bevölkerung rund um die Themen Bevölkerung- und Katastrophenschutz Meldung vom 17. Oktober 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
 
die Europäische Union plant eine große Katastrophenschutzübung unter dem Namen „Magnitude 2024“ bei welcher die Einsatzkräfte im Zeitraum vom 24.-26 Oktober 2024 Erdbeben der Stärke 6,9 in Karlsruhe üben. Die Schwerpunkte liegen dabei auf:
Lokalisierung und Rettung verschütteter Personen Umgang mit Chemieunfällen Sicherstellung der Trinkwasserversorgung
Die Übung erfolgt unter dem Motto: „Wir üben, damit der Ernstfall kein Ernstfall wird“.
Weitere Informationen zur Übung finden Sie unter über die Landingpage www.magnitude2024.de.
 
In diesem Zusammenhang möchten auch wir unsere Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich des Themas Katastrophenschutz sensibilisieren und ermuntern den Eigenschutz zu überprüfen und wenn möglich zu verbessern.
Wie können Sie sich selbst und ihre Familien auf einen etwaigen Katastrophenfall vorzubereiten oder Informationen weiterzugeben und somit die Funktion eines Multiplikators zu erfüllen.

Hierzu hat das Innenministerium eine Checkliste herausgegeben, mit jeder selbst überprüfen kann, wie gut er vorgesorgt hat. Die Checkliste finden sie unter: https://www.magnitude2024.de/s/Checkliste-DE

Sprechstunde des Revierförsters Meldung vom 26. September 2024

Ab Mittwoch den 9. Oktober 2024 beginnen wieder die regelmäßigen Sprechstunden des Revierförsters im Rathaus Helmstadt. Der Forstrevierleiter Tobias Dörre steht dabei jeweils mittwochs von 15.30 Uhr bis 16.45 Uhr für alle Fragen rund um den Wald und auch für die Bestellung von Holz zur Verfügung.

Fahrradabstellanlage an der Grundschule / Halle Bargen Meldung vom 31. Oktober 2024

Sicherlich ist es schon vielen BürgerInnen aufgefallen: seit Sommer ist die überdachte Fahrradabstellanlage an der Grundschule bzw. der Halle Bargen fertig und wird gerne genutzt. Insbesondere bei Regenwetter schätzen die RadfahrerInnen diesen trockenen Abstellplatz, an dessen Anlehnbügeln Fahrräder und Roller abgestellt und abgeschlossen bzw. angeschlossen werden können.
 
Für dieses Projekt hat sich die Gemeindeverwaltung schon früh um Finanzhilfen nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bemüht und eine Förderung erhalten. Die Mittel zur Realisierung stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Informationen zur Abfallwirtschaft für Helmstadt-Bargen Meldung vom 28. Oktober 2024


Abfuhr- und Sammeltermine auf einen Blick November 2024

2Rad-Behälter und Glasbox:
 
Restmüll
8./22.
Biomüll
7./21.
Grüne Tonne plus
2.!/15./29.
Glasbox
18.
 
Nur nach vorheriger Anmeldung (Tel: 07261/931-310) werden abgeholt:
 
Sperrmüll/Altholz
7./21.
Grünschnitt
12./26.

Bei fett markiertem Datum handelt es sich um einen vom Regelabfuhrtag abweichenden Abfuhrtermin.
Elektrogeräte/Schrott und Alttextilien/Schuhe: Keine Veröffentlichung der Abfuhrtermine mehr. Der Abholtermin wird Ihnen nach der Anmeldung schriftlich mitgeteilt.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) Meldung vom 25. Oktober 2024

Gemeinde Helmstadt-Bargen
Rhein-Neckar-Kreis
 
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung und §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 1, 50 und 52 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg und §§ 1, 4 und 16 des Gewerbesteuergesetzes hat der Gemeinderat der Gemeinde Helmstadt-Bargen am 21.10.2024 folgende Satzung beschlossen:
 
 
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) 
§ 1 Steuererhebung 
Die Gemeinde Helmstadt-Bargen erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer nach den Vorschriften des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg.
 
Sie erhebt Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes von den stehenden Gewerbebetrieben mit Betriebsstätte in der Gemeinde Helmstadt-Bargen und den Reisegewerbebetrieben mit Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit in der Gemeinde Helmstadt-Bargen.
 
 
§ 2 Steuerhebesätze 
Die Hebesätze werden festgesetzt
 
Für die Grundsteuer  für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 560 v.H. 
 
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 290 v.H.
 
für die Gewerbesteuer auf 340 v.H.
  § 3 Geltungsdauer Die in § 2 festgelegten Hebesätze gelten erstmals für das Jahr 2025.
 
§ 4 Grundsteuerkleinbeträge Grundsteuerkleinbeträge im Sinne des § 52 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes für Baden-Württemberg werden fällig
 
am 15. August mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15 Euro nicht übersteigt;
 
am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags, wenn dieser 30 Euro nicht übersteigt. 
 
 
§ 5 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung der Realsteuern vom 16.01.2006 außer Kraft.
 
Helmstadt-Bargen, den 25.10.2024
 
gez. Jürriens
Bürgermeister
 
 
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
  
Helmstadt-Bargen, den 25.10.2024
 
gez. Jürriens
Bürgermeister

KLiBA-Energieberatung Meldung vom 06. November 2024

Die nächste KLiBA-Beratung im Rathaus Helmstadt-Bargen, Rabanstraße 14, findet am Mittwoch, den 04.12.2024 von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
Einen Termin können Sie unter Tel. 06221/998750 oder E-Mail: info@kliba-heidelberg.de vereinbaren.
Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nur Beratungen berücksichtigt werden können, die bis 16:00 Uhr des Vortages angemeldet wurden. Sollte bis 16:00 Uhr des Vortages keine Anmeldung vorliegen, wird die Energieberatung im Rathaus nicht stattfinden.