Aktuelles

Neues aus dem Gemeinderat Meldung vom 24. März 2026

Am Montag, den 23.03.2026 fand eine Gemeinderatssitzung statt, an der neben 15 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, 7 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen.
 
Auf der Tagesordnung standen unter anderem die öffentliche Bedarfsplanung nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz sowie die Wahl der stellvertretenden Abteilungskommandanten für Flinsbach. Auch die Einführung der Software „SpeechMind“ und die Beauftragung zur Vermessung der Straße im Bereich Steggärten wurden rege diskutiert.
 
Im weiteren Verlauf beschloss der Gemeinderat die Aufgabe der Grundbucheinsichtsstelle Waibstadt. Zudem wurde aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forst vom 19. Februar 2026 sowie von der Verkehrstagesfahrt vom 17.03.2026 berichtet.
 
Aus den Reihen des Gemeinderats gab es unter anderem Rückfragen zu den Arbeiten an der Gasleitung und den betroffenen Wegstrecken, zum aktuellen Stand des neuen Gemeindelogos sowie zu beschädigten Straßenabschnitten. Außerdem wurden die Bedenken besorgter Hundebesitzer hinsichtlich ausgebrachten Düngers auf Feldwegen weitergegeben.

🐕 Anmeldepflicht von Hunden Meldung vom 24. März 2026

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, diesen bei der Gemeinde anzumelden und Hundesteuer zu entrichten.
Die Anmeldung hat innerhalb eines Monats nach Anschaffung des Hundes oder nach Zuzug zu erfolgen. Sie kann persönlich, schriftlich oder online vorgenommen werden. Entsprechende Formulare sowie der Onlineantrag stehen auf der Internetseite der Gemeinde Helmstadt-Bargen zur Verfügung.
Wir bitten alle Hundehalter und Hundehalterinnen dieser Verpflichtung nachzukommen.
Bitte beachten Sie, dass eine unterlassene Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend geahndet werden kann.

Bundesweite Gebührenerhöhung bei Personalausweisen: Meldung vom 20. Februar 2026

Seit dem 7. Februar 2026 gelten folgende bundesweit festgesetzte Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Anpassung erfolgt auf Grundlage einer Bundesverordnung und wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht.
 
Die Gebühren für den Personalausweis erhöhen sich wie folgt:
- Antragsstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)
- Antragsstellende ab 24 Jahren: 46,00 Euro (bisher 37,00 Euro)

Wir bitten um Beachtung.

Pflegestützpunkt Rhein-Neckar-Kreis Meldung vom 23. März 2026

Die monatlichen Sprechstunden des Pflegestützpunktes Rhein-Neckar-Kreis in Helmstadt-Bargen finden jeden dritten Dienstag im Monat von 14.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus statt. Es werden Fragen rund um das Thema Pflege, häusliche Situation, Unterstützungs- und Versorgungsangebote, Finanzierung u. a. beantwortet und Hilfestellungen gegeben. Die Beratung erfolgt neutral und unabhängig und ist kostenfrei.
Die nächste Sprechstunde findet am 21. April 2026 statt.
Ansprechpartnerin ist Frau Stefanie Fahrer. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Tel. 06221-522 2622 oder per E-Mail: s.fahrer@rhein-neckar-kreis.de wird gebeten.

Hundekotbeutel nicht in der Natur entsorgen Meldung vom 05. März 2026

Leider werden im Umfeld des Neubaugebiets Asseläcker in Ortsteil Bargen immer wieder gefüllte Hundekotbeutel im Feld liegen gelassen.
Bitte beachten Sie: Beutel gehören nicht in die Natur, sondern in die bereitgestellten Mülleimer. Hundetütenspender und Mülleimer sind ausreichend vorhanden.
Auch hier sind aufmerksame Bürgerinnen und Bürger gefragt: Wer beobachtet, dass Beutel nicht korrekt entsorgt werden, kann dies dem Rathaus melden. Gemeinsam halten wir unser Umfeld sauber und lebenswert.

Vollsperrung Radweg Flinsbach-Helmstadt Meldung vom 03. März 2026

Der Ausbau der Erdgasleitung ist im Gemeindegebiet in vollem Gange. Zurzeit finden die Arbeiten verstärkt zwischen Flinsbach und Helmstadt statt.
Aus diesem Grund ist es unumgänglich, den Verbindungsweg/Radweg bis auf weiteres für den kompletten Verkehr zu sperren. 
Dies betrifft den Radverkehr sowie den landwirtschaftlichen Verkehr - ausgenommen davon ist der Baustellenverkehr. 
Es wird gebeten, den Bereich zu umfahren. Eine Umleitung ist nicht eingerichtet. Wir bitten um Beachtung!
Ihre Gemeindeverwaltung

Landesfamilienpass - Gutscheinkarten 2026 sind ab sofort erhältlich Meldung vom 16. Januar 2026

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch 2026 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg.
Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Familien in besonderen Lebenslagen erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kinder- geldberechtigten Kind. Dadurch können auch Familien einen Landesfamilienpass erhalten, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag bzw. Bürgergeld erhalten oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Aktuelle Informationen – auch zu den jeweiligen Attraktionen und Angeboten – finden Sie online unter:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass

KLiBA-Energieberatung Meldung vom 23. März 2026

Die nächste KLiBA-Beratung im Rathaus Helmstadt-Bargen, Rabanstraße 14, findet am Mittwoch, den 22.04.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr statt.
Einen Termin können Sie unter Tel. 06221/998750 oder E-Mail: info@kliba-heidelberg.de vereinbaren.
Nutzen Sie diese kostenfreie Serviceleistung Ihrer Kommune!
Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nur Beratungen berücksichtigt werden können, die bis 16:00 Uhr des Vortages angemeldet wurden. Sollte bis 16:00 Uhr des Vortages keine Anmeldung vorliegen, wird die Energieberatung im Rathaus nicht stattfinden.

Wahlergebnis Landtagswahl Meldung vom 08. März 2026

Hundekot auf Gehwegen Meldung vom 05. März 2026

In der Schillerstraße im Ortsteil Bargen sowie im oberen Bereich der Epfenbacher Straße in Helmstadt wurde mehrfach beobachtet, dass auf dem Gehweg an derselben Stelle Hundekot liegen bleibt. Wir erinnern daran: Hundekot muss von den Haltern unverzüglich aufgesammelt werden. Hundetütenspender und Mülleimer stehen im Ortsgebiet an verschiedenen Stellen bereit.
Wer beobachtet, dass Hundebesitzer ihre Pflicht nicht erfüllen, kann dies dem Rathaus melden. Jede Meldung hilft, das Ortsgebiet sauber und lebenswert zu halten.

Neues Gaststättengesetz seit 01.01.2026 Meldung vom 20. Februar 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Gaststättengesetz. Ziel der Änderung ist es, den bürokratischen Aufwand bei Vereinsveranstaltungen zu reduzieren und die Organisation zu erleichtern.
Vereine, die im Rahmen von Feiern und Veranstaltungen alkoholische Getränke und/oder Speisen anbieten wollen, fallen künftig unter die Anzeigepflicht.
 
Die Anzeige muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung (gv-post@helmstadt-bargen.de) vorliegen und sollte folgende Angaben enthalten:

- Anlass der Veranstaltung
- Datum, Uhrzeit und Ort
- Name und Ansprechpartner/in mit Kontaktdaten
- Information, ob Alkohol ausgeschenkt wird

Der Vordruck für die Anzeige bei der Gemeinde kann von der Homepage der Gemeinde Helmstadt-Bargen heruntergeladen werden.

Rathaussturm in Helmstadt-Bargen – Narren übernehmen das Kommando Meldung vom 16. Februar 2026

Mit viel Humor und guter Laune wurde am schmutzigen Donnerstag, den 12.02.2026 das Rathaus von Helmstadt-Bargen gestürmt. Trotz tapferer Gegenwehr musste Bürgermeister Weschbach der närrischen Übermacht nachgeben und den Rathausschlüssel an den Präsidenten des CCB Bargen überreichen. Begleitet von Musik, Tanz sowie Polonaise durchs Rathaus wurde der Rathaussturm zum gelungenem Auftakt der närrischen Tage.

Information der DEUTSCHEN BAHN AG wegen Bauarbeiten: Meldung vom 19. November 2025

Die Deutsche Bahn führt an der Bahnstrecke zwischen Neidenstein und Aglasterhausen Bauarbeiten zur Sicherung von Felshängen in folgenden Zeiträumen durch:
 
Tagsüber zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr vom 02.12.25 bis zum 12.12.25 und vom 07.01.2026 bis vs. Mitte Mai 2026, jeweils von montags bis sonntags.
Arbeiten in der Nacht sind nicht vorgesehen. Wir werden versuchen, die lärmintensiven Arbeiten bis Mitte März abzuschließen. 
 
Die Deutsche Bahn ist bemüht, die durch Baumaschinen entstehende Belastung gering zu halten und bittet die Anwohner, insbesondere in der „Wengertenstraße“ und „Heldestraße“ um Verständnis.

Fundsachen Meldung vom 03. März 2026

Beim Rathaus wurden zwei Motocross-Bikes sowie ein E-Bike als Fundsachen abgegeben.
Die rechtmäßigen Eigentümer werden gebeten, sich im Rathaus zu melden. Die Herausgabe erfolgt gegen Vorlage eines entsprechenden Eigentumsnachweises (z. B. Kaufbeleg).
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses während der üblichen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.

Amphibienwanderung Meldung vom 10. Februar 2026

Aufgrund der derzeitigen Witterungsbedingungen beginnt die Amphibienwanderung bereits in den kommenden Tagen. Betroffen ist ein Teilbereich zwischen Helmstadt - Flinsbach, L 530. Auch auf der Straße zum Ingelheimer Hof von Flinsbach aus laufen derzeit Erdkröten und Feuersalamander. Wir bitten in den nächsten Wochen der Krötenwanderung um Rücksicht und um Reduzierungen der Geschwindigkeit in den genannten Bereichen.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten Meldung vom 09. Januar 2026

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen usw.
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist. Die Geburtsdaten der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten (Bundesmeldegesetz § 50 Abs. 1). Wer dies nicht möchte, hat das Recht, der Übermittlung seiner Daten zu widersprechen (Bundesmeldegesetz § 50 Abs. 5). Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Die Meldebehörde darf gemäß § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft erteilen über den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
Die Meldebehörde übermittelt die in § 42 Bundesmeldegesetz (BMG), § 6 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und § 18 Meldeverordnung aufgeführten Daten der Mitglieder einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft an die betreffenden Religionsgesellschaften. Die Datenübermittlung umfasst auch die Familienangehörigen (Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören. Die Datenübermittlung umfasst zum Beispiel Angaben zu Vor- und Familiennamen, früheren Namen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht oder derzeitigen Anschriften. Die Familienangehörigen haben gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch gegen die Datenübermittlung verhindert nicht die Übermittlung von Daten, die für Zwecke des Steuererhebungsrechts benötigt werden. Diese Zweckbindung wird der öffentlich-rechtlichen Gesellschaft als Datenempfänger bei der Übermittlung mitgeteilt. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Nach § 58 b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58 c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und gegen die Datenübermittlung an das Staatsministerium
Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern, darf die Meldebehörde nach § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Auskunft erteilen über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Die Meldebehörde übermittelt darüber hinaus gemäß § 12 der Meldeverordnung dem Staatsministerium zur Ehrung von Alters- und Ehejubilaren durch den Ministerpräsidenten Daten der Jubilarinnen und Jubilare aus dem Melderegister. Davon umfasst sind zum Beispiel der Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geschlecht, die Anschrift sowie das Datum und die Art des Jubiläums.
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Helmstadt-Bargen, Rabanstr. 14, 74921 Helmstadt-Bargen, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf.

Bürgermeister Joachim Weschbach zum stellvertretenden Verbandsvorsitzenden der GVV Waibstadt gewählt Meldung vom 14. November 2025

Auf der jüngsten Sitzung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Waibstadt im Sitzungssaal des Rathauses Waibstadt standen aufgrund der ausgeschiedenen Bürgermeister in Waibstadt und Helmstadt-Bargen Wahlen des Verbandes auf der Tagesordnung. Die Mitglieder der Versammlung wählten dabei Joachim Weschbach, Bürgermeister der Gemeinde Helmstadt-Bargen zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes.
Bürgermeister Weschbach bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen: „Ich freue mich sehr auf die neuen Aufgaben und die enge Zusammenarbeit mit dem neuen Verbandsvorsitzenden, Bürgermeister Boris Schmitt, welcher ebenfalls neu gewählt wurde, sowie den Kollegen der Mitgliedsgemeinden. Unser gemeinsames Ziel bleibt es, die Zukunft durch gebündelte Kräfte und Kooperationen aktiv und nachhaltig zu gestalten“.
Der GVV Waibstadt, dem die Gemeinden Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen und Waibstadt angehören, dient der Stärkung gemeinsamer Verwaltungsaufgaben, der Entwicklung der Region sowie der Realisierung von Projekten, die eine einzelne Gemeinde alleine nicht stemmen kann.

Ankündigung von Kartierungsarbeiten Meldung vom 12. Februar 2026

Mikrozensus 2026 startet Meldung vom 04. März 2026

In Deutschlands größter Haushaltebefragung werden im Jahr 2026 im Südwesten 62.000 Haushalte zu ihren Lebensumständen befragt.

Im Rahmen des Mikrozensus werden seit dem 5. Januar 2026 wieder etwa 62.000 Haushalte durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg befragt. Seit seiner Einführung im Jahr 1957 erfasst der Mikrozensus wesentliche Daten wie Bildungsabschlüsse, Erwerbstätigkeit und den Familienstand. Die erteilten Auskünfte der Haushalte sind die Grundlage für vielfältige Auswertungen, Analysen und Meldungen zu den Lebensumständen der Menschen im Land. So wurde beispielsweise in der Pressemitteilung „Alleinlebende und Alleinerziehende besonders häufig von Armut gefährdet“ die Armutsgefährdung von Bevölkerungsgruppen thematisiert.
Neben jährlich wiederkehrenden Themen erfolgt auch die Abfrage wechselnder Inhalte. 2026 wird die Erhebung beispielsweise um Fragen zur Wohnsituation der Menschen ergänzt. Der Mikrozensus liefert somit auch Ergebnisse zu Fragen der Wohnkosten und der Barrierefreiheit der Wohnsitze in Baden-Württemberg. Die Ergebnisse der Erhebung bilden die Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen des Bundes und der Länder. Sie sind somit für die Gestaltung zukünftiger gesellschaftlicher Entwicklungen von großer Wichtigkeit. Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung ist, ist die für viele Themen europaweite Vergleichbarkeit dieser Daten. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind nicht nur für Politik und Verwaltung von Relevanz, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Wissenschaft.
Um ein umfassendes Bild der Lebensrealitäten junger und älterer Menschen zu erhalten, ist die Teilnahme an der Befragung für alle Altersgruppen verpflichtend. Die Vertraulichkeit und der Schutz personenbezogener Daten sind fundamentale Prinzipien, die bei der Verarbeitung von Einzelangaben zwingend zu gewährleisten sind. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt erfolgt eine Anonymisierung. Dies bedeutet, dass es nicht mehr möglich ist, Rückschlüsse auf einzelne Personen zu ziehen.
Die Auswahl der Bezirke sowie der dort wohnenden Haushalte, aus denen die Stichprobe gebildet wird, erfolgt mithilfe eines mathematischen Zufallsverfahrens. In der Regel werden die ausgewählten Bezirke über einen Zeitraum von maximal vier aufeinanderfolgenden Jahren befragt. Die Haushalte, die zum jeweiligen Zeitpunkt in den Bezirken wohnen, erhalten ein Anschreiben vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Befragung. Das Anschreiben enthält die Zugangsdaten für die Meldung über das Internet. Die Zugangsdaten sind erforderlich, um sich auf der Website einzuloggen und die Meldung dort abzugeben. Es besteht alternativ zur Online-Meldung die Möglichkeit, die Auskunftspflicht durch ein Telefoninterview mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Statistischen Landesamtes oder das Ausfüllen eines Papierbogens zu erfüllen. Es genügt, wenn eine volljährige Person die Angaben für alle Haushaltsmitglieder abgibt.
Weitere Informationen
Neben dem Mikrozensus bieten auch die Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) umfassende Daten zu den Themen Shopping und Konsum der privaten Haushalte. Die LWR sind eine freiwillige Haushaltebefragung, bei der teilnehmende Haushalte einen Monat lang ihre Einnahmen und Ausgaben dokumentieren. Um die Repräsentativität für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, werden insbesondere noch Haushalte gesucht, in denen der oder die Hauptverdienende selbstständig oder freiberuflich tätig ist sowie Mehrgenerationenhaushalte und Familien, in denen alle Kinder mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme ist digital per App oder klassisch auf Papier möglich. Als Dankeschön für die vollständige Teilnahme gibt es eine Geldprämie von 90 Euro.

Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular sind online unter www.lwr.de verfügbar.
Themenseite Mikrozensus-Sonderseite“ Veröffentlichung: „Armutsgefährdung in Baden-Württemberg im Jahr 2024“ Monatsheftbeitrag: „Fortschreitende Digitalisierung des Alltags“ 9/2025
 
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