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Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neufahrzeugs

Bei der Zulassung eines Neufahrzeugs, das aus dem Ausland eingeführt wurde, sind gesonderte Bestimmungen zu beachten.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein aus dem Ausland eingeführtes Neufahrzeuges zulassen möchten, werden nachfolgend aufgeführte Unterlagen benötigt.
Bitte beachten Sie, dass - je nach Einzelfall - noch weitere Dokumente erforderlich sein können. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Zulassungsbehörde.

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier). Datenbestätigung oder Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen
  • Kaufvertrag und / oder Originalrechnung
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, falls das Fahrzeug aus einem "Nicht-EG-Land" eingeführt wird
  • Bei innergemeinschaftlichem Erwerb: Mitteilung über Umsatzsteuerzwecke
  • Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (evB-Nummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Adresse und Namen
  • Evtl. Vollmacht
    Ausweis des Vollmachtgebers (Original oder Kopie) und Ausweis des Bevollmächtigten
  • bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung/Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
  • bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Ausweise und Vollmachten je nach festgelegten Vertretungsregelungen
  • SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuer
  • Hinweis: Im Einzelfall muss das Fahrzeug zur Identifikation bei der Zulassungsbehörde vorgeführt werden.

(bei Abweichungen der aufgeführten Unterlagen bitten wir, die Zulassungsstelle vorab zu kontaktieren)

Kosten

  • Gebühr: 30,60 € bis 54,90 € *
  • Wunschkennzeichen: 10,20 €
  • Vorabreservierung: 2,60 €
  • Zusätzlich: Kennzeichenschilder

* in Einzelfällen weitere Gebühren möglich.

Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Rechtsgrundlage

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Freigabevermerk

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis