![Landschaftsaufnahme mit roten Mohnblumen Rote Mohnblumen mit Bäumen, Hecken und Wiesen im Hintergrund](/pb/site/Helmstadt-Bargen/data/132557/resize/Mohnblumen.jpg?f=%2Fpb%2Fsite%2FHelmstadt-Bargen%2Fget%2Fparams_E-538149536%2F1737000%2FMohnblumen.jpg&w=1920&h=540&m=C)
Lebenslagen
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Gründe können sein:
- gesundheitliche Einschränkungen
- körperliche Beeinträchtigungen
- wiederholte Verkehrsverstöße/Verkehrsstraftaten
- Drogen- oder Alkoholmissbrauch
Neben der Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen auch ein Gericht in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.
Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
24.06.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg